Innerparteiliche Demokratie lebt davon, dass Mitglieder ihre Beteiligungsrechte auch tatsächlich wahrnehmen können. Die Urabstimmung ist dabei eines der stärksten Instrumente direkter Mitgliederbeteiligung — sie sollte ambitioniert, aber erreichbar sein.
Das bisherige absolute Quorum von 300 Mitgliedern entspricht bei einer aktuellen Mitgliederzahl von rund 2.000 einem Anteil von 15 Prozent. Das liegt deutlich über dem, was in unserer Partei üblich ist: Eine systematische Auswertung der Satzungen anderer Kreisverbände sowie der Landesverbände zeigt, dass 10 Prozent der Mitglieder der gängige Standard sind — unter anderem in den Kreisverbänden München, Freiburg, Ingolstadt und Bayreuth sowie in den Landesverbänden Bayern, NRW und Mecklenburg-Vorpommern. Unser eigener Landesverband Sachsen setzt die Schwelle sogar bei nur 5 Prozent an.
Darüber hinaus ist die Leipziger Regelung der einzige uns bekannte Fall, in dem ein grüner Kreisverband eine absolute Zahl statt eines relativen Quorums verwendet. Das führt dazu, dass sich die Hürde nicht automatisch an die Entwicklung der Mitgliederzahl anpasst: Bei wachsendem Verband sinkt die relative Schwelle schleichend ab, bei schrumpfendem Verband steigt sie — beides ohne bewusste Entscheidung der Mitgliederversammlung.
Die Ergänzung um einen Stichtag (31. Dezember des Vorjahres) schafft Rechtssicherheit, indem sie eine eindeutige Berechnungsgrundlage festlegt und Streitigkeiten über die maßgebliche Mitgliederzahl vermeidet. Vergleichbare Stichtagsregelungen finden sich beispielsweise beim KV Ingolstadt.
Mit der vorgeschlagenen Änderung möchten wir die Regelung in unserem Kreisverband an den grünen Standard anschließen.